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Klimaneutrale Gebäude bis 2045

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Seit dem 1. Januar 2023 gilt die zweite Reformstufe der Bundesförderung für effiziente Wohn- und Nichtwohngebäude. In Folge erhalten systemische Maßnahmen und Einzelmaßnahmen zur Sanierung vom Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle höhere Zuschüsse. Im Bereich Neubau gilt seit dem 1. März 2023 die Novelle des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen.

1. Januar 2023: BEG-Novelle Sanierung

Die aktualisierte BEG-Förderung führt ein neues Bonus-System ein, das insbesondere energetische Sanierungen und die Nutzung erneuerbarer Energien (EE) schneller vorantreiben soll. Dazu passt, dass Wärmepumpen weiterhin stark gefördert werden: Mit bis zu 40% pro Projekt bleibt die Förderung weitgehend stabil. Die meisten Änderungen betreffen den Bereich Einzelmaßnahmen (BEG EM). So profitieren ineffiziente „WPB” bei Sanierung von zusätzlichen Bonusleistungen: WPB sind „Worst Performance Buildings”, die nach Angaben des Bundes 25% der ineffizientesten Gebäude in Deutschland ausmachen. Zuständig für die Umsetzung der BEG sind weiterhin das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Neues Bonussystem
Energetische Sanierungen mit Fertigelementen, beispielsweise für Fassade oder Dach (serielles Sanieren), werden jetzt mit einem Zusatz-Bonus von 15% belohnt. Der im September 2022 eingeführte WPB-Bonus wird auf 10% angehoben und kann seit diesem Jahr auch für Effizienzhaus/Effizienzgebäude 70 mit EE-Klasse beantragt werden (vorher nur EH/EG-40, 55). In der EE-Klasse muss der Gebäudeenergie­bedarf zu mindestens 65% durch erneuer­bare Energien gedeckt werden.

15% für Effizienzmaßnahmen an der Heizanlage
Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung fördert das BAFA im Rahmen der BEG EM. Seit 1. Januar 2023 wird beispielsweise für temperaturbasierte Lösungen zum energiesparenden hydraulischen Abgleich ein Zuschuss von 15% ausgezahlt.

1. März 2023: BEG-Novelle Neubauten

Am 1. März 2023 hat das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen das neue Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau” erlassen, das mit 750 Mio. Euro ausgestattet ist und Zinsverbilligungen bietet (zuvor: Tilgungszuschüsse). Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen, Genossenschaften oder Investoren, die ein klimaangepasstes und energieeffizientes Wohn- oder Nichtwohngebäude bauen oder ein neu errichtetes erstmals erwerben: Solche Gebäude überzeugen durch geringe CO2-Emissionen, hohe Energieeffizienz, niedrige Betriebskosten und einen mindestens 65%-Anteil an erneuerbaren Energien zur Strom- und Wärmeerzeugung. Dabei müssen die Energieerzeuger steigende Leistungswerte erfüllen: Aktuell werden Wärmepumpen mit Jahresarbeitszahlen ab 2,7 gefördert, ab 1.1.2024 nur solche mit JAZ ab 3,0. Mit der Programmdurchführung ist die KfW beauftragt.

EE-Förderung

Aktuell bekommen alle vom BAFA gelisteten Wärmepumpen 30% Zuschuss zu den förderfähigen Kosten. Dazu gehören auch Umfeldmaßnahmen. Zuzüglich des 10%-Bonus für den Austausch einer ineffizienten Heizung werden 40% Förderung möglich. Weitere 5% gibt es als Bonus für Wärmepumpen, die natürliche statt HFKW-Kältemittel nutzen. Voraussichtlich werden ab 2028 nur noch Wärmepumpen mit solchen Kältemitteln gefördert. 

Zum Förderantrag für eine Heizung mit Wärmepumpe gehört verpflichtend die Vorausberechnung der JAZ (bspw. nach VDI 4650). Dafür können die geplanten Maßnahmen zugrunde gelegt werden. Insgesamt haben Sanierer seit dem 1. Januar 2023 wegen der angespannten Marktsituation bis zu 66 Monate Zeit (nach bewilligtem Antrag), die zum Erreichen der JAZ erforderlichen Maßnahmen umzusetzen und die Nachweise zu erbringen.

Die KfW vergibt den Kredit 270 für Photovoltaikanlagen, die Strom und Wärme erzeugen, sowie für Netze und Speicher. Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen. Gleichzeitig sind die Einnahmen aus der Einspeisung von selbst erzeugtem PV-Strom kleinerer Anlagen steuerbefreit und die Anlagen selbst umsatzsteuerbefreit.

1. April 2023: Anreize zur Weiterbildung

Die neue Bundesförderung Aufbauprogramm Wärmepumpen (BAW) will mit Zuschüssen zu Schulungen und Coachings (bis 250€/Person) das Knowhow im SHK-Bereich „zu Wärmepumpen als Teil wassergeführter Heizungssysteme im Bestand” (vgl. www.bmwk.de) ausbauen. Aktuell seien nach Schätzungen des Zentralverbands der SHK-Branche gerade einmal 15% der Betriebe fähig, Wärmepumpen im Bestand zu planen und umzusetzen. Das ist für die angestrebte Energiewende zu wenig. Der Bund setzt daher finanzielle Anreize für Handwerksbetriebe und Planungsbüros, entsprechende Weiterbildungsmaßnahmen wahrzunehmen: Das BAFA veröffentlicht beizeiten eine Liste mit Unternehmen und Bildungsträgern, deren Angebote die Förderung erhalten.

Mehr Informationen:

Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau”

2024 soll jedes Gebäude in Deutschland zu 65% mit erneuerbaren Energien bewirtschaftet werden. Für solche klimaangepassten und energieeffizienten Wohn- und Nichtwohngebaude stehen seit dem 1. März 2023 mit dem Förderprogramm „Klimafreundlicher Neubau” 750 Millionen Euro zur Verfügung. Die Förderanträge bearbeitet die KfW.

Das ändert sich am 1. März 2023:

Die Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor sollen bis 2030 auf 67 Millionen Tonnen CO2-Äquivalente gemindert und Neubauten dafür möglichst klimaneutral gebaut werden:

  • Gefördert wird der Neubau oder Ersterwerb neu errichteter Wohn- und Nichtwohngebäude, die spezifische Grenzwerte für die Treibhausgas-Emissionen in ihrem Lebenszyklus unterschreiten und den energetischen Standard 40 erfüllen.
  • Mehr Förderung erhalten Gebäude, die zusätzlich das „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude” (QNG) erreichen.
  • Bei der KfW können Privatpersonen, Unternehmen, Investoren und Genossenschaften über ihren Finanzierungspartner Förderanträge stellen.

Das bleibt unverändert:

  • Der Fokus liegt weiterhin auf dem Ausbau erneuerbarer Energien, sodass Zuschüsse für Wärmepumpen weitgehend stabil bleiben.
  • Photovoltaikanlagen unterstützt der Bund mit dem Kredit 270 (Erneuerbare Energien - Standard) und durch Steuerbefreiungen. Für den Ausbau, die Erweiterung oder den Austausch von Anlagen bis 30 kW (Peak) entfallen die Einkommensteuer ab 1. Januar 2022 und die Umsatzsteuer ab 1. Januar 2023. Das gilt auch für Stromspeicher und Komponenten, die für den Anlagenbetrieb erforderlich sind, sowie für den Betrieb mehrerer Anlagen bis max. 100 kW (Peak). Steuerbefreit sind auch Einnahmen für Einspeisungen ins öffentliche Stromnetz (seit 01.01.2022, bspw. PV-Anlage EFH bis 30 kW). Darüber hinaus werden Planungs- und Genehmigungsverfahren vereinfacht und die Übertragungsnetze ausgebaut.

Effizienter Bauen mit EQtherm

Ob Wohn- oder Nichtwohngebäude: EQtherm bietet Heizsysteme mit förderfähigen Wärmepumpen, die sich ideal mit PV-Anlagen anderer Anbieter kombinieren lassen. Das E-SMART PV-Managementsystem ermöglicht dabei eine optimale Ausnutzung des selbst erzeugten grünen Stroms: Bei idealer Verteilung an die verschiedenen Verbraucher im Gebäude werden Klimaneutralität und Energieautarkie möglich, und die Versorgung gesichert.

Mehr Informationen:

www.kfw.de
www.stiftungwarentest.de

EQ SOL Esmart 200x2006

Mehr Boni für effiziente Altbauten

Der Bund differenziert im Rahmen der BEG-Förderung zwischen Effizienz-Neubau und energetischer Bestandssanierung. Dabei soll dort gefördert werden, wo der Klimanutzen am höchsten ausfällt: aber auch Einzelmaßnahmen zur Effizienzsteigerung können Förderung erhalten. Der Bund erhofft sich insgesamt mehr Maßnahmen und hat den Zugang zur Förderung erleichtert, sowie die Förderung um Bonuszahlungen erweitert. 

Eine Auswahl an Förderleistungen:

  • BEG-Bonus für WG: Zusätzliche 15% für serielle Sanierung (SerSan)
    Voraussetzung: Das Wohngebäude wird auf die Effizienzhausstufe 40 oder 55 gehoben.
    Kumulierung: Begrenzt auf 20% (bspw. SerSan-Bonus + Boni für EE-, NH-Klasse oder WBP).
  • Bonus für Worst Performance Buildings
    Erhöhung: Erhöhter WPB-Bonus von 10%
    Ausweitung: Sanierungsvorhaben mit EH/EG 70 EE-Stufe sind berechtigt (vorher: nur EH/EG 40,55)
  • Bonus für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel
    Zusätzlich 5% für Wärmepumpen, die natürliche Kältemittel nutzen (bspw. R290, Propan). Spätestens ab 1. Januar 2028 werden ausschließlich Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel gefördert.
  • Neue Nachweisfrist für Komplettsanierung und JAZ-Berechnung
    Schwierige Marktsituation: Für Anträge, die zwischen 1. 1. 2022 und 31. 12. 2024 gestellt werden, gilt eine auf 66 Monate verlängerte Nachweisfrist (nach Zusage) für die Verwendung von Fördermitteln.
    Wärmepumpenförderung: Die neue 66-monatige Frist bedeutet bei Heizungssanierung mit Wärmepumpe, dass die erforderliche JAZ-Berechnung auf Basis der geplanten und später realisierten Maßnahmen erfolgen kann.
  • Steigende Anforderungen für höhere Fördereffizienz
    JAZ als Maß für Wärmepumpen-Mindesteffizienz: Es gilt ab 1. Januar 2023 die neue JAZ-Mindesteffizienz von 2,7 (ab 1.1.2024: 3,0).Die JAZ-Vorausberechnung (bspw. gem. VDI 4650) gehört zum Förderantrag (zeitversetzte Umsetzung möglich, s.o.).

  • 15% für Heizungsoptimierungen
    Das BAFA fördert energetische Einzelmaßnahmen zur Heizungsoptimierung, wie temperaturbasierte Lösungen zum hydraulischen Abgleich (bspw. Funk-Raumtemperaturregelung für „Permanentes Energiemanagement” von EQtherm).

Alternative zur Förderung: Steuerabzug 
Bis 31. Dezember 2029 können pro Jahr 20% der förderfähigen Kosten bei Sanierung, maximal aber 40.000 Euro pro Objekt, beim Finanzamt geltend gemacht werden. Das gilt auch für die Optimierung bestehender Heizungsanlagen, die älter als zwei Jahre sind, wenn diese als Einzelmaßnahmen von der KfW als förderfähig eingestuft werden (bspw. Einbau eines EQ Flächenheiz- und Kühlsystems).

Klimafreundlich heizen/kühlen im Bestand

EQtherm bietet förderfähige Lösungen zur Heizungssanierung an, von der Optimierung bis zur Komplettsanierung mit erneuerbaren Energien:

AIR SPLIT 2x

Mehr Informationen:

www.bmwk.de
www.bafa.de

Energetisch - praktisch - autark

EQ Lösungen für Neubau und Sanierung lassen sich zeitversetzt aufeinander aufsatteln oder aber als Gesamtpakete umsetzen:

  • Effiziente Basis: EQ Flächenheiz- und Kühlsysteme - im Vorlauf maximal 35°C, ideal kombinierbar mit Wärmepumpen
  • Heizen/kühlen, Warmwasser bereiten mit erneuerbaren Energien: EQ AIR und EQ SOL Wärmepumpen, auch in Kaskaden für große Gebäude (MFH, Gewerbe/Industrie)
  • Autarkie: Sparsame EQ Flächenheizung/-kühlung + Wärmepumpe + PV (anderer Anbieter) + E-SMART zur Eigenverbrauchsoptimierung
  • Digitales Energiemanagement: Das E-Smart PV-Strommanagementsystem verteilt den selbst erzeugten Strom an alle Verbraucher im Gebäude (Wärmepumpe und andere, wie Batteriespeicher/Ladestationen für E-Mobile).
  • Versorgungssicherheit durch EQ Speicher zur zeitversetzten Energie- und PV-Stromnutzung

Klimafreundlich bauen und sanieren mit EQtherm

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