Der Heizungstausch im Bestand kann jetzt im Rahmen der GEG-Novelle und der „Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen” (BEG EM) beauftragt und Förderanträge übergangsweise sowie befristet nachgereicht werden.
Seit dem 1. Januar 2024 sind Gebäudeeigentümer verpflichtet, beim Einbau einer neuen Heizanlage mindestens 65% erneuerbare Energien für deren Betrieb zu nutzen. Bis 2045 soll so eine klimaneutrale Wärmeversorgung in allen Gebäuden gelingen. Die KfW fördert den Heizungstausch, das BAFA Effizienz-Einzelmaßnahmen, wie die Heizungsoptimierung.
1 Hinweis zu allen Informationen zur Förderung: Keine Gewähr, kein Anspruch auf Vollständigkeit, Änderungen vorbehalten.
Im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen verantwortet die Kreditanstalt für Wiederaufbau die „Bundesförderung für effiziente Gebäude” im Bereich klimafreundlicher Neubau (BEG KFN).
Die BEG KFN regelt die Finanzierung und Förderung bei Errichtung oder Ersterwerb eines klimafreundlichen Wohngebäudes (Kredit 297, 298 und Zuschuss 498, 499) oder Nichtwohngebäudes (Kredit 299 und Zuschuss 498, 499).
Klimafreundliche Heizungsanlagen mit überwiegender Nutzung erneuerbarer Energien sind Teil der Förderung: Je höher der Effizienz- und Nachhaltigkeitsstandard des Gebäudes (bspw. mit „Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude”), desto mehr Förderung kann bis zu einer Höchstgrenze erzielt werden.
Heizungsanlagen in Neubauten bzw. Neubaugebieten müssen seit dem 1. Januar 2024 mindestens 65% erneuerbare Energien einsetzen. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten die Übergangsfristen, die auch für den Bestand gelten (frühestens 2026).
Mit Heizungsanlagen und Wärmepumpen von EQtherm lassen sich nachhaltige Effizienz-Wohn- und Nichtwohngebäude realisieren: EQ Heizsysteme mit EQ AIR Compact und EQ SOL Inverter-Wärmepumpen, gegebenenfalls klimaneutral zuzüglich PV-Strom, erfüllen die Förderbedingungen und ermöglichen mehr Autarkie.
Die GEG-Novelle 2024 sieht derzeit keine Austauschpflicht für bestehende funktionstüchtige Gas- oder Ölheizungen vor. Bis 2045 soll das Heizen mit fossilen Brennstoffen aber eingestellt werden. Mehr Förderung gibt es für schnelle Sanierer.
Der Bund versucht, den klimafreundlichen Energiewechsel bei Heizungsanlagen durch Bonusleistungen zu beschleunigen. Gleichzeitig wird Gebäude-Eigentümern Entscheidungsfreiheit gewährt:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle managt den Energiewechsel im Bestand im Rahmen der „Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen” (BEG EM). Für den Umstieg gewährt das BAFA verschiedene Zuschüsse und zinsvergünstigte Kredite. Dabei können die geltenden GEG-Vorgaben und Fördervoraussetzungen auf mehr als einem Weg erfüllt werden: Es gilt Technologieoffenheit. Genaueres regelt die überarbeitete BEG-EM-Förderrichtlinie. Für die Förderhöhe gelten verschiedene Faktoren (siehe Grafik). Bonusleistungen sind kumulierbar.
70% Höchstförderung in Zahlen
Die Höchstfördersumme für den Heizungsaustausch liegt anteilig bei 70%. Die maximal förderfähigen Ausgaben für den Heizungstausch in Wohngebäuden betragen 30.000 Euro pro EFH oder die erste Wohneinheit im MFH. Der maximale Investitionskostenzuschuss für Gebäude-Eigennutzer beträgt 21.000 Euro. Zusätzlich sind 2.500 Euro Emissionsminderungszuschlag möglich.
Für ein MFH erhöhen sich die förderfähigen Ausgaben um je 15.000 Euro für die 2. bis 6. Wohneinheit, sowie um je 8.000 Euro ab der 7. Wohneinheit. Bei Nichtwohngebäuden richtet sich die Grenze für förderfähige Ausgaben nach der Quadratmeterzahl.
Weitere Förderung
Für Effizienzmaßnahmen im Rahmen einer Heizungsoptimierung (bspw. automatischer Hydraulikabgleich) und andere Maßnahmen (Gebäudehülle, Anlagentechnik, smarte Steuerungen) wird bei Vorliegen der Voraussetzungen ein 15%-Bonus gewährt.
Neu ist der Ergänzungskredit von bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit: Dieser wird für den Heizungstausch und weitere Effizienzmaßnahmen zinsverbilligt an private Selbstnutzer bzw. Haushalte in Wohngebäuden mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 90.000 Euro vergeben. Der Ergänzungskredit ist auch für Nichtwohngebäude abrufbar: Voraussetzung für den Antrag ist die Zuschusszusage der KfW oder der BAFA-Zuwendungsbescheid.
Zuschuss zur Energieberatung
Bei energieeffizienter Gebäudesanierung übernimmt das BAFA 80% der Kosten für eine professionelle Energieberatung. Voraussetzungen: Die Berater sind bei der Deutschen-Energie-Agentur gelistet, und es wird ein „individueller Sanierungsfahrplan” (iSFP) erstellt. Mit iSFP kann ein 5%iger Bonus für umgesetzte Maßnahmen ausgezahlt werden. Insgesamt stehen maximal 1.300 Euro pro EFH/ZFH oder 1.700 Euro pro Wohngebäude ab drei Wohneinheiten zur Verfügung.
Attraktivere Höchstgrenzen
Die Höchstgrenzen für förderfähige Ausgaben bei Heizungstausch sind einerseits und weitere Effizienzmaßnahmen andererseits additiv. In der Summe liegt die Höchstgrenze der förderfähigen Ausgaben für ein EFH oder die erste Wohneinheit im MFH bei 90.000 Euro, wenn Heizungstausch und andere Effizienzmaßnahmen mit iSFP durchgeführt wurden (statt zuvor 60.000 Euro/p.a.).
Das Angebot zinsvergünstigter Kredite mit Tilgungszuschuss für Komplettsanierungen auf Effizienzhaus-/Effizienzgebäudeniveau bleibt erhalten. Auch kann bis Ende 2029 die Förderung nach Einkommenssteuerrecht in Anspruch genommen werden: wonach 20% der förderfähigen Sanierungskosten p.a. (max. 40.000 Euro pro Objekt) für Maßnahmen an Heizanlagen, die älter als zwei Jahre sind und von der KfW als förderfähig anerkannt wurden, beim Finanzamt geltend gemacht werden können (bspw. für den Einbau eines EQ Flächenheiz- und Kühlsystems).
Zuschüsse für den Heizungstausch können bei der KfW beantragt werden: Investitionskostenzuschüsse für Effizienz-Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik oder zur Heizungsoptimierung sowie für Gebäudenetze beim BAFA. Der Antrag für den Ergänzungskredit liegt bei der Hausbank oder Geschäftsbank richtig.
Mit dem Antrag auf Heizungsförderung oder sonstige Effizienzmaßnahmen bei KfW und BAFA muss auch ein abgeschlossener Lieferungs- oder Leistungsvertrag mit einem Fachunternehmen eingereicht werden. Für diese Verträge gelten bindende Voraussetzungen. Mehr Informationen bieten die Webseiten von BAFA und KfW.
EQtherm bietet förderfähige Lösungen für Komplettlösungen und Einzelmaßnahmen im Rahmen der energetischen Bestandssanierung: